Fachwirt / Fachwirtin im Gastgewerbe // IHK
Vorbereitungslehrgänge “Wirtschaftsbezogene Qualifikationen” (für alle Dienstleistungsfachwirte) sowie “Handlungsfeldspezifische Qualifikationen”
Prüfung durch die IHK für München und Oberbayern
An unserer staatlich anerkannten Hotelberufsfachschule finden ein- bis zweimal im Jahr Vorbereitungslehrgänge zu den oben genannten Prüfungen der IHK für München und Oberbayern statt.
Die Dauer dieser Weiterbildungsmaßnahmen beträgt für den wirtschaftsbezogenen Teil ca. 5 Wochen, für den spezifischen Teil ca. 7 Wochen. Der wirtschaftsbezogene Teil wendet sich an alle angehenden Dienstleistungsfachwirte sowie ebenfalls an die angehenden Meister im Gastgewerbe. Der spezifische Teil ist relevant für diejenigen Interessenten, die Fachwirte/Fachwirtinnen im Gastgewerbe werden wollen. Die beiden Prüfungen vor der IHK können bundesweit in unterschiedlicher Reihenfolge abgelegt werden.
Nach einer erfolgreich abgelegten Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach einer mindestens einjährigen Berufspraxis kann die Zulassung zur Prüfung “Wirtschaftsbezogene Qualifikation” erfolgen.
Nach einer erfolgreich abgelegten Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder kaufmännisch verwandten Ausbildungsberuf der Gastronomie und danach einer mindestens zweijährigen Berufspraxis kann die Zulassung zur Prüfung “Wirtschaftsbezogene Qualifikationen” erfolgen.
Entsprechend der Kürze der Vorbereitungszeit ist die Zeit des Lehrgangsbesuchs gefüllt mit harter Arbeit. Nach langen Jahren wieder einmal die Schulbank zu drücken, ist für einen großen Teil der angehenden Fachwirte/Fachwirtinnen ungewohnt.
Nach kurzer Eingewöhnung wird der tägliche Gang zur Ausbildungsstätte zur Routine, die häusliche Nacharbeit des Gelernten zur unbedingten Notwendigkeit.
Unterrichtet und von der Kammer geprüft wird in den Lernbereichen laut Anlage.
Der wirtschaftsbezogene Lehrgang umfasst ca. 240 Stunden à 45 Minuten,
der handlungsfeldspezifische Lehrgang ca. 300 Stunden à 45 Minuten.
Eine Fülle anspruchsvollen Lehrstoffes muss verarbeitet werden und das verlangt von jedem Teilnehmer und jeder Teilnehmerin vollstes Engagement, d. h. es ist unmöglich, diesen Vollzeitlehrgang “nebenbei” zu absolvieren.
Gerade eine Dienstleistungsbranche wie die Gastronomie, in der der vielfach geforderte Sachkundenachweis für Wirte und Hoteliers noch immer nicht obligatorisch ist, nimmt derart qualifizierte Kräfte mit offenen Armen auf, sind sie doch die Eckpfeiler einer Wachstumsbranche, die einer Bevölkerung mit wachsender Freizeit ihre Dienste zur Verfügung stellt.
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil “Wirtschaftsbezogene Qualifikationen” ist zuzulassen, wer
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis
oder
2. eine mindestens vierjährige Berufspraxis
nachweist.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil “Handlungsfeldspezifische Qualifikationen” ist zuzulassen, wer
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder kaufmännisch verwandten Ausbildungsberuf mit wesentlichen Bezügen zu den in § 1 Absatz 2 genannten Aufgaben im Gastgewerbe und danach einschließlich der in Absatz 1 Ziffer 1 vorausgesetzten Berufspraxis eine insgesamt mindestens zweijährige Berufspraxis
oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten zweijährigen kaufmännischen oder kaufmännisch verwandten Ausbildungsberuf mit wesentlichen Bezügen zu den in § 1 Absatz 2 genannten Aufgaben im Gastgewerbe und danach einschließlich der in Absatz 1 Ziffer 1 vorausgesetzten Berufspraxis eine insgesamt mindestens dreijährige Berufspraxis
oder
3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf und danach einschließlich der in Absatz 1 Ziffer 1 vorausgesetzten Berufspraxis eine insgesamt mindestens dreijährige Berufspraxis
oder
4. insgesamt eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
(3) Die Berufspraxis im Sinne des Absatz 2 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 2 genannten Aufgaben haben.
(4) Abweichend von Absatz 1 und 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass vergleichbare Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben wurden, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
| Vorbereitungslehrgang “Wirtschaftsbezogene Qualifikationen” |
|
| 1. Volks- und Betriebswirtschaft | 40 |
| 2. Recht und Steuern | 80 |
| 3. Rechnungswesen | 45 |
| 4. Unternehmesführung | 65 |
| Gesamtdauer (in Stunden) | 230 |
| Vorbereitungslehrgang “Handlungsfeldspezifische Qualifikationen” |
|
| 1. Lern- und Arbeitsmethodik | 10 |
| 2. Gästeorientierung und Marketing | 80 |
| 3. Branchenbezogenes Management | 80 |
| 4. Branchenbezogenes Recht | 40 |
| 5. Gastronomische Angebotsformen | |
| 5.1. Hotel- und Gaststättenbetriebe | 40 |
| 5.2. Systemgastronomie | 40 |
| 5.3. Gemeinschaftsverpflegung // Catering | 40 |
| Gesamtdauer (in Stunden) | 330 |
Die Unterrichtsgebühren sind 14 Tage vor Lehrgangsbeginn nach Zugang der endgültigen Bestätigung und Rechnung durch den Veranstalter zur Zahlung auf Kontonummer 23-107 212 (BLZ 701 500 00), Stadtsparkasse München fällig, spätestens jedoch mit Kursbeginn.
Mündliche Vereinbarungen sind nur mit schriftlicher Bestätigung gültig. Für den Fall tariflicher Änderungen oder wirtschaftlicher Teuerungen behält sich die Schulleitung vor, die Gebühren den Verhältnissen entsprechend zu berechnen.
Wenn Sie bestimmte persönliche und finanzielle Voraussetzungen erfüllen, kann Ihre Aus- oder Weiterbildung an der Hotelberufsfachschule Kermess auch staatlich finanziell gefördert werden.
Unter www.das-neue-bafoeg.de bzw. www.meister-bafoeg.info erhalten Sie eine Vielzahl von Informationen zum BaföG inklusive eines BaföG-Rechners.
Weitere Informationen erhalten Sie ebenso über die kostenlose Info-Hotline: 0800 2236341
Übernachtung im angeschlossenen Hotel ist bei rechtzeitiger Reservierung möglich.
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