Eingangsvorraussetzung
Eingangsvoraussetzung ist der Nachweis des Mittleren Schulabschlusses mit der Note 3,5 oder besser im Durchschnitt der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik für WS, HS – M-Zweig, RS und Quabi. Für Gymnastiasten genügt allein die Kollegstufenreife (Vorrückungserlaubnis in die 11. Klasse).
Bei Fehlen einer der Voraussetzungen sind im Einzelfall Feststellungsprüfungen möglich.
Die endgültige Aufnahme ist abhängig vom Bestehen der Probezeit, die das erste Schulhalbjahr umfasst.